VOLLSTÄNDIGE REGELN DES WETTBEWERBS „Frankreich in der Formel 1“.

SPIELVERANSTALTER

Der Wettbewerb wird von AUTO HEBDO EDITION (im Folgenden „das veranstaltende Unternehmen“) mit Hauptsitz in 102-104 avenue Édouard Vaillant, 92100 Boulogne-Billancourt, organisiert. Der oben genannte Veranstalter veranstaltet einen Wettbewerb mit dem Titel „Frankreich in Formule 1 » deren Gewinner unter den unten aufgeführten Bedingungen per Los ermittelt werden.

DAS SPIEL

ARTIKEL 1:

Der Wettbewerb findet vom 20. Januar 2025 um 8:00 Uhr bis zum 26. Januar 2025 um XNUMX:XNUMX Uhr statt. Authentisches französisches Datum und Uhrzeit der Verbindung.

Diese Aktion wird weder von Facebook noch Instagram gesponsert, verwaltet oder organisiert.

ARTIKEL 2: TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM SPIEL

Der Wettbewerb ist kostenlos und steht allen natürlichen Personen über 18 Jahren mit Wohnsitz in Frankreich offen, mit Ausnahme der Mitarbeiter des veranstaltenden Unternehmens sowie aller Personen, die direkt oder indirekt an der Gestaltung, Produktion oder der Leitung des Wettbewerbs beteiligt waren an im selben Haushalt lebende Familienangehörige unter Androhung der automatischen Ausscheidung.

Die Teilnahmekosten am Wettbewerb, wie hoch diese auch sein mögen (Kosten für die Internetverbindung usw.), werden vom veranstaltenden Unternehmen nicht erstattet. Der Wettbewerb ist auf eine einmalige Teilnahme pro Person und auf dem von ihnen gewählten sozialen Netzwerk beschränkt. Die Teilnahme an beiden sozialen Netzwerken führt zum Erlöschen der Teilnahme des Teilnehmers.

Der Teilnehmer muss den AUTOhebdo-Konten auf der Plattform folgen, von der aus er am Wettbewerb teilnimmt.

Voraussetzung für die Teilnahme ist daher die Mitgliedschaft bei Facebook oder Instagram sowie die Einhaltung der Nutzungsbedingungen. Andere Teilnahmemöglichkeiten (insbesondere per Post, Fax, E-Mail) werden nicht berücksichtigt. Die Teilnahme ist individuell und die Person, die über den Facebook- oder Instagram-Account verfügt, gilt als Teilnehmer. Pro Gewinner wird nur ein Preis vergeben.

Die Nichteinhaltung der in diesem Reglement genannten Teilnahmebedingungen hat den Verfall der Teilnahme des Teilnehmers zur Folge.

Es ist strengstens untersagt, mit welchen Mitteln auch immer, die Merkmale des vorgeschlagenen Wettbewerbs zu ändern oder zu ändern, insbesondere um die Ergebnisse zu ändern oder die Ernennung eines Gewinners durch automatisierte oder unlautere Mittel zu beeinflussen. Insbesondere wird an Artikel 323-2 des Strafgesetzbuchs erinnert: Die Behinderung oder Verfälschung des Betriebs eines automatisierten Datenverarbeitungssystems wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer Geldstrafe von 150 Euro bestraft.

Das veranstaltende Unternehmen behält sich das Recht vor, alle ihm sinnvoll erscheinenden Maßnahmen gegen jeden Teilnehmer zu ergreifen, der eine der Bedingungen dieser Wettbewerbsordnung nicht einhält.

Am Ende der Ergebnisse überprüft das veranstaltende Unternehmen die Gültigkeitsbedingungen der Teilnahme. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regeln oder gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen wird sie den/die betroffenen Teilnehmer/innen benachrichtigen. In diesem Fall kann schnellstmöglich eine zusätzliche Benennung der Gewinner erfolgen.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren Sie unwiderruflich und vorbehaltlos die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser auf der Autohebdo-Website verfügbaren Teilnahmebedingungen: https://www.autohebdo.fr

ARTIKEL 3: GRUNDSATZ DES WETTBEWERBS

Dieses Spiel findet ausschließlich auf Instagram und Facebook zu den in Artikel 1 angegebenen Terminen statt.

Um am Wettbewerb teilzunehmen, müssen Sie daher vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bestimmungen lediglich: 

– einen Facebook- oder Instagram-Account haben 

– um den Beitrag mit der Ankündigung des Gewinnspiels zu liken

– um das Autohebdo-Konto zu abonnieren

– die 14 Fragen (zwei Fragen werden täglich um 8 Uhr und um 17 Uhr veröffentlicht) auf dem sozialen Netzwerk ihrer Wahl Instagram oder Facebook zu beantworten, wie in Artikel 2 angegeben.

ARTIKEL 4: GARANTIEN DER WETTBEWERBSTEILNEHMER – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Die Teilnehmer unterlassen respektloses Verhalten (z. B. durch beleidigende oder beleidigende Bemerkungen) gegenüber anderen Teilnehmern und/oder AUTOhebdo und seinen Partnern.

Die Teilnehmer akzeptieren, dass die in den Informationssystemen von Facebook und Instagram enthaltenen Daten bis zum Beweis des Gegenteils Beweiskraft haben.

Die Teilnehmer stimmen allen Überprüfungen ihrer Identität, ihres Alters und der Inhaberschaft ihrer Instagram- und Facebook-Konten im Rahmen des Wettbewerbs in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu.

Das veranstaltende Unternehmen ist bestrebt, einen reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs sicherzustellen. Sollte jedoch ein technischer Fehler auf den Plattformen Instagram und Facebook auftreten und den reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs unter Bedingungen beeinträchtigen, die außerhalb der Kontrolle des veranstaltenden Unternehmens liegen, kann dieser gegenüber den Teilnehmern nicht haftbar gemacht werden.

ARTIKEL 5: BENANNUNG DER GEWINNER

Unter allen Personen, die das Quiz erfolgreich abgeschlossen haben, verlost der Veranstalter 20 Gewinner (10 auf Facebook und 10 auf Instagram). Die Auslosung findet am 27. Januar 2025 statt. Die Liste der Gewinner (10 pro soziales Netzwerk) wird am selben Tag um 18:XNUMX Uhr im jeweiligen sozialen Netzwerk bekannt gegeben.

Pro Gewinner wird nur ein Preis vergeben.

ARTIKEL 6:

Die Preise für die Verlosungen sind wie folgt: 

20 Einsendungen für den Preview-Abend im Salon Rétromobile (4. Februar 2025 von 18 bis 22 Uhr), verteilt wie folgt: 10 Einsendungen auf Facebook und 10 Einsendungen auf Instagram.

ARTIKEL 7: LIEFERUNG DER PREISE UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Gewinner müssen ihre Annahme des Preises bestätigen, indem sie innerhalb von zwei (2) Tagen nach Erhalt der ihnen zugesandten privaten Nachricht auf die vom veranstaltenden Unternehmen über die Facebook- oder Instagram-Anwendung gesendete private Nachricht antworten. Jeder Gewinner, der nicht innerhalb von zwei (2) Tagen nach dem Absenden auf die private Nachricht mit der Bekanntgabe des Gewinns antwortet, verliert seinen Preis. Der Preis wird nicht verliehen und kann in keinem Fall später eingefordert werden. Es kann an andere Teilnehmer vergeben werden. Unbrauchbare oder falsche Kontaktdaten nach der Verifizierung werden nicht berücksichtigt. Es obliegt nicht dem veranstaltenden Unternehmen, zusätzliche Nachforschungen anzustellen, um den Gewinner zu ermitteln. In diesem Fall verlieren die Gewinner den Anspruch auf ihren Preis und das veranstaltende Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, wenn es nicht möglich ist, den Gewinner zu kontaktieren.

Ein Umtausch der Gewinne, insbesondere gegen Bargeld und/oder andere Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art, ist nicht möglich. Nur die Person, die über den teilnehmenden Facebook- oder Instagram-Account verfügt, kann einen Preis gewinnen.

Jede falsche Erklärung, Angabe der Identität oder falsche Postanschrift führt zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers und zum Erwerb des Gewinns durch den Veranstalter.

ARTIKEL 8: ÄNDERUNGEN DES WETTBEWERBS UND DER REGELN

AUTO HEBDO EDITION behält sich das Recht vor, den Wettbewerb aufgrund von Ereignissen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, zu ändern, zu verlängern oder einfach abzusagen. Ein Schadensersatzanspruch konnte diesbezüglich nicht geltend gemacht werden. Sie können unter keinen Umständen für Verbindungsschwierigkeiten verantwortlich gemacht werden.

ARTIKEL 9: ANNAHME DIESER VERORDNUNG UND DER ANHANGELEMENTE

Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Anerkennung dieser Bestimmungen voraus. Jeder Verstoß gegen die Regeln führt zur Disqualifikation des Teilnehmers. Jede unrichtige oder irreführende Erklärung oder jeder Betrug führt zur Disqualifikation des Teilnehmers.

Das veranstaltende Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, wenn es aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (insbesondere im Falle höherer Gewalt), sowie aus anderen von ihm erachteten Ereignissen die Durchführung des Wettbewerbs unter den ursprünglich geplanten Bedingungen unmöglich macht teilweise oder vollständig geändert, verschoben oder abgesagt wurde.

Sofern es sich bei den Teilnehmern um Gewinner handelt, ermächtigen die Teilnehmer AUTOhebdo, ihren Vor- und Nachnamen zu Informationszwecken ohne Einschränkung oder Vorbehalt zu verwenden, ohne dass ihnen dadurch eine Vergütung, Rechte oder Vorteile über die Vergabe des Preises hinaus gewährt werden. AUTOhebdo behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, der durch sein Verhalten den reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs oder das Image von AUTOhebdo schädigen würde.

Artikel 10: SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Der Zweck dieser Klausel besteht darin, die Teilnehmer über die Bedingungen und Methoden zu informieren, unter denen das veranstaltende Unternehmen ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.

- 10. 1. Anwendbare Vorschriften : Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das veranstaltende Unternehmen unterliegt insbesondere der europäischen Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (bekannt). als „DSGVO“) und Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten, geändert (bekannt als „Informatik- und Freiheitsgesetz“). ").

Im Hinblick auf diese Datenschutzbestimmungen gilt das veranstaltende Unternehmen als Datenverantwortlicher.

- 10.2 Verarbeitung personenbezogener Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen : Das veranstaltende Unternehmen führt die folgenden Verarbeitungsvorgänge durch: direkte und indirekte Erhebung, Abfrage, Nutzung, Speicherung und alle anderen Vorgänge, die für seine Tätigkeit und die Organisation des Wettbewerbs unbedingt erforderlich sind.

Im Allgemeinen verpflichtet sich das veranstaltende Unternehmen, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten, die angemessen und relevant sind und sich auf das für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderliche Maß beschränken. Diese personenbezogenen Daten können direkt vom veranstaltenden Unternehmen oder indirekt über einen Dritten erhoben werden.

Zu den personenbezogenen Daten, zu deren Verarbeitung das veranstaltende Unternehmen verpflichtet sein kann, gehören beispielsweise: Name, Vorname, Telefonnummer, Instagram- und Facebook-Konten, Adresse und E-Mail-Adressen der Teilnehmer.

Personenbezogene Daten werden für bestimmte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet und anschließend nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise verarbeitet. Zu diesen Zwecken gehören die Organisation und Durchführung des Wettbewerbs; Überwachung der Beziehung und Verwaltung der Datenbank des organisierenden Unternehmens.

Zu den Rechtsgrundlagen der durchgeführten Verarbeitung zählen: die Organisation des Gewinnspiels, seine Durchführung und/oder sein berechtigtes Interesse an der Kommunikation mit den Teilnehmern.

-10.3 Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Das organisierende Unternehmen verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur für den Zeitraum aufzubewahren, der für die Verarbeitung zu den oben genannten Zwecken unbedingt erforderlich ist, und in jedem Fall innerhalb der durch geltende Vorschriften und Gesetze vorgeschriebenen Grenzen.

Das veranstaltende Unternehmen kann jedoch bestimmte personenbezogene Daten für spätere Zeiträume aufbewahren, um verschiedenen Verpflichtungen (z. B. Buchhaltung und Steuern) und gesetzlichen Verjährungsfristen nachzukommen und auf mögliche Kommunikationsanfragen autorisierter Dritter (Steuerverwaltung, Polizei) zu reagieren , usw.).

Ebenso werden die Daten der Gewinner gespeichert und in den sozialen Netzwerken Instagram und Facebook sowie auf der Website von AUTOhebdo veröffentlicht (https://www.autohebdo.fr) für sechs Monate ab Abschluss des Wettbewerbs und der Verleihung der Preise.

- 10.4 Vertraulichkeit und Informationsweitergabe: Die dem organisierenden Unternehmen anvertrauten personenbezogenen Daten können an Unternehmen der Gruppe, zu der sie gehören, weitergegeben werden, wenn diese Weitergabe zur Erfüllung eines der oben genannten Zwecke erforderlich ist.

> Personenbezogene Daten können gegebenenfalls an Drittanbieter übermittelt werden, die an der Erbringung unserer Dienstleistungen beteiligt sind (Organisation von Veranstaltungen, Kommunikation mit Partnern, Kundenbetreuung, Zufriedenheitsumfrage usw.). Das veranstaltende Unternehmen verpflichtet sich, die erhobenen personenbezogenen Daten nur an autorisierte und vertrauenswürdige Dritte weiterzugeben, die sie in seinem Namen, gemäß seinen Anweisungen und im Einklang mit dieser Vereinbarung verarbeiten.

> Darüber hinaus können personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden, wenn das veranstaltende Unternehmen gesetzlich, aufgrund einer behördlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Anordnung dazu verpflichtet ist oder wenn die Weitergabe für Zwecke einer Untersuchung, einer einstweiligen Verfügung oder eines Rechtsstreits erforderlich ist Verfahren, im Inland oder im Ausland.

- 10.5 Sicherheit personenbezogener Daten

> Vom organisierenden Unternehmen bereitgestellte Maßnahmen und Garantien: Das organisierende Unternehmen bietet ein Standardniveau an Sicherheit zum Schutz personenbezogener Daten vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung, versehentlichem Verlust, Änderung, Verbreitung oder unbefugtem Zugriff sowie vor jeder anderen Form rechtswidriger Verarbeitung oder Weitergabe an Unbefugte. Darüber hinaus setzt das organisierende Unternehmen Standardmaßnahmen ein, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen.

> Im Allgemeinen kann das veranstaltende Unternehmen trotz aller Sicherheitsmaßnahmen nicht garantieren, dass Mitteilungen und andere personenbezogene Daten nicht von Dritten abgefangen oder offengelegt werden.

> Verstöße gegen den Schutz personenbezogener Daten: Wenn das veranstaltende Unternehmen Kenntnis von einem Vorfall erlangt, der personenbezogene Daten betrifft (unbefugter Zugriff, Verlust, Offenlegung oder Änderung von Daten), verpflichtet es sich, die Nationale Kommission für Informatik und Freiheiten (CNIL) zu informieren ) spätestens 72 Stunden nach seiner Entdeckung. Im Falle einer Verletzung personenbezogener Daten, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten einer betroffenen Person darstellen könnte, verpflichtet sich das veranstaltende Unternehmen, diese so schnell wie möglich und unter den in dieser Verordnung vorgesehenen Bedingungen und in der Art und Weise zu informieren die Datenschutzbestimmungen.

- 10.6 Betroffenenrechte: Jede betroffene Person, deren personenbezogene Daten vom organisierenden Unternehmen verarbeitet werden, hat die folgenden Rechte:

> Auskunftsrecht (z. B.: Überprüfen Sie die vom organisierenden Unternehmen gespeicherten Daten und erhalten Sie eine Kopie);

> Recht auf Berichtigung (z. B. Aktualisierung oder Berichtigung von Daten, wenn diese unvollständig oder falsch sind);

> Das Recht, der Erhebung und Verarbeitung aller oder eines Teils der Daten zu Zwecken der kommerziellen Akquise jederzeit zu widersprechen, einschließlich Profiling, soweit es mit einer solchen Akquise in Zusammenhang steht;

> Recht auf Portabilität (z. B.: Die betroffene Person hat das Recht, ihre Daten wiederherzustellen oder deren Übermittlung an Drittanbieter zu verlangen);

> Recht auf Löschung (z. B.: Die betroffene Person kann die dauerhafte Löschung der sie betreffenden Daten in der Datenbank verlangen);

> Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die rechtliche Wirkung gegenüber der betroffenen Person entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

> Recht, Weisungen über das Schicksal der eigenen Daten nach dem Tod zu erteilen.

> Die betroffene Person kann diese Rechte jederzeit ausüben, indem sie uns eine Anfrage per E-Mail an die folgende Adresse sendet: dpo@autohebdo.fr oder per Post an AUTO HEBDO EDITION 102 avenue Edouard Vaillant – 92100 Boulogne-Billancourt. Wenn Sie nach der Kontaktaufnahme der Meinung sind, dass Ihre „Computer- und Freiheitsrechte“ nicht respektiert werden, können Sie eine Beschwerde an die CNIL, die Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten, richten.

Artikel 11: BESCHWERDEN – ANWENDBARES RECHT – STREITIGKEIT

Die alleinige Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Bestimmungen liegt bei AUTO HEBDO EDITION. Eventuelle Beschwerden müssen innerhalb von acht Tagen nach der Teilnahme am Wettbewerb per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse gesendet werden: AUTO HEBDO EDITION 102 avenue Edouard Vaillant – 92100 Boulogne-Billancourt

Der Wettbewerb unterliegt französischem Recht.