Regeln AUTOhebdo Inside x Alpine
Artikel 1: VERANSTALTER
Der Wettbewerb wird von AUTO HEBDO EDITION (im Folgenden „das veranstaltende Unternehmen“) organisiert, dessen Hauptsitz sich in 102-104 avenue Edouard Vaillant, 92100 Boulogne Billancourt befindet. Dieser Wettbewerb wird in Zusammenarbeit mit organisiert Alpine Autos. Es wird nicht von TikTok oder Instagram gesponsert, verwaltet oder organisiert.
Artikel 2: GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES WETTBEWERBS
Dieses Spiel ist kostenlos und ohne Kaufverpflichtung. Es trägt den Titel „AUTOhebdo Inside“. Alpine » und unterliegt den in diesen Bestimmungen beschriebenen Bedingungen und Konditionen (im Folgenden das „Gewinnspiel“).
Ziel des Wettbewerbs ist die Erstellung von Videos mit dem Ziel, neue Talente bei der Erstellung von Inhalten rund um den Motorsport im Internet zu entdecken und freizulegen.
Die Teilnehmer müssen ein Video von maximal einer Minute erstellen, das sich mit dem folgenden Thema befasst: Die Legende Alpine, gemäß den folgenden Bedingungen:
– Um teilzunehmen, müssen alle Teilnehmer ihr Video in den sozialen Netzwerken TikTok oder Instagram unter Angabe der Hashtags #AUTOHEBDOINSIDE und # posten.ALPINE.
– Dazu greift der Teilnehmer auf den Wettbewerb zu, indem er die Anwendung startet und sich mit seinem öffentlich zugänglichen TikTok- oder Instagram-Konto verbindet (d. h. dessen Vertraulichkeitsbedingungen öffentlich sind),
- Der Teilnehmer muss außerdem den Tag des AUTOhebdo-Kontos und angeben Alpine Ausdauer Team auf der ausgewählten Plattform.
- Der Teilnehmer muss die AUTOhebdo befolgen undAlpine Endurance Team auf der Plattform, von der aus es am Wettbewerb teilnimmt.
Voraussetzung für die Teilnahme ist daher, dass Sie Mitglied bei TikTok oder Instagram sind und deren Nutzungsbedingungen respektieren. Andere Teilnahmemöglichkeiten (insbesondere per Post, Fax, E-Mail) werden nicht berücksichtigt. Die Teilnahme ist individuell und die Person, die über den TikTok- oder Instagram-Account verfügt und das Video gepostet hat, gilt als Teilnehmer.
Um am Wettbewerb teilzunehmen, müssen Sie daher vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bestimmungen lediglich:
– Ein öffentlich zugängliches TikTok- oder Instagram-Konto haben;
– ein Video ausstrahlen, das die oben aufgeführten Kriterien erfüllt;
– erwähnen Sie die speziellen Hashtags #AUTOHEBDOINSIDE und #ALPINE in der Videobeschreibung;
– Abonnieren und erwähnen Sie die AUTOhebdo-Konten und per Tag Alpine Ausdauer Team
Durch die Ausstrahlung des Videos mit dem Hashtag #AUTOHEBDOINSIDE werden die Teilnehmer direkt für den Wettbewerb registriert. Der Teilnehmer, der sein TikTok- oder Instagram-Konto während der Dauer des Gewinnspiels löscht, kann nicht mehr an diesem Gewinnspiel teilnehmen und es wird davon ausgegangen, dass er de facto auf seine Teilnahme verzichtet hat.
Der Wettbewerb findet vom 24, 07:2024 Uhr, bis zum 10, 00:22 Uhr, Pariser Zeit, in drei verschiedenen Phasen statt, die im Folgenden beschrieben werden:
- 1te Phase:
- Vom 24 07:2024 Uhr bis 10 00:07 Uhr hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, sein Video zu den oben genannten Bedingungen einzustellen
- Vom 24 07:2024 Uhr bis 08 00:11 Uhr findet auf den Plattformen, auf denen diese Videos veröffentlicht wurden, eine öffentliche Abstimmung in Form von „Likes“ statt.
- Die 15 Videos, die am Ende dieser ersten Phase die meisten „Likes“ erhalten haben, werden für die 2 ausgewähltAls dritter Phase.
- 2Als dritter Phase:
- Unter den 15 ausgewählten Videos für den 2Als dritter In dieser Phase werden 5 Videos von einer Jury ausgewählt, die sich aus Mitgliedern der Redaktion von AUTO HEBDO EDITION und zusammensetztAlpine Autos.
- 3Als dritter Phase:
- Die 5 von der Jury ausgewählten Videos werden vom 14 08:2024 Uhr bis zum 10 00:21 Uhr auf der Website AUTOhebdo.fr zur Abstimmung durch Internetnutzer eingereicht.
- Das Video, das am Ende der Abstimmungsphase die meisten Stimmen erhält, gewinnt 1er Wettbewerbspreis.
- Die Videos kamen in 2 anAls dritter zu 5Als dritter Die Position der besten Stimmen erhält den 2Als dritter zu 5Als dritter Preis.
Das Ende des Wettbewerbs ist für den 22 mit der Nominierung des Gewinnervideos und der Preisverleihung vorgesehen.
Artikel 3: TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Am Wettbewerb können alle volljährigen natürlichen Personen teilnehmen, die ihren Wohnsitz in Frankreich haben und Französisch sprechen (im Folgenden „Teilnehmer“), mit Ausnahme der Mitarbeiter des veranstaltenden Unternehmens sowie aller Personen, die direkt oder indirekt an der Gestaltung, Produktion oder Entwicklung beteiligt waren Leitung des Gewinnspiels sowie deren im gleichen Haushalt lebende Familienangehörige unter Strafe des automatischen Ausschlusses.
Die Kosten für die Teilnahme am Wettbewerb, wie hoch sie auch sein mögen (Kosten für die Internetverbindung usw.), werden vom veranstaltenden Unternehmen nicht erstattet.
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Anerkennung dieses Reglements in allen seinen Bestimmungen voraus.
Jede Teilnahme ist persönlich. Der Teilnehmer kann mehrmals mit unterschiedlichen Videos am Wettbewerb teilnehmen. Mit seiner Teilnahme bestätigt der Teilnehmer außerdem, dass er der alleinige und tatsächliche Inhaber des Kontos ist, mit dem das Video eingestellt wurde.
Es ist strengstens untersagt, mit welchen Mitteln auch immer, die Merkmale des vorgeschlagenen Wettbewerbs zu ändern oder zu ändern, insbesondere um die Ergebnisse zu ändern oder die Ernennung eines Gewinners durch automatisierte oder unlautere Mittel zu beeinflussen. Insbesondere wird an Artikel 323-2 des Strafgesetzbuchs erinnert: Die Behinderung oder Störung des Betriebs eines automatisierten Datenverarbeitungssystems wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer Geldstrafe von 150 Euro geahndet.»
Das veranstaltende Unternehmen behält sich das Recht vor, alle ihm sinnvoll erscheinenden Maßnahmen gegen jeden Teilnehmer zu ergreifen, der eine der Bedingungen dieser Wettbewerbsregeln nicht einhält.
Am Ende der Ergebnisse überprüft das veranstaltende Unternehmen die Gültigkeitsbedingungen der Teilnahme. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regeln oder gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen wird sie den/die betroffenen Teilnehmer/innen benachrichtigen. In diesem Fall kann schnellstmöglich eine zusätzliche Benennung der Gewinner erfolgen.
Der Gewinner des vorherigen Wettbewerbs kann erneut teilnehmen, wird jedoch nicht zu den 15 vorausgewählten Spielern am Ende der Phase 1 gehören können.
Artikel 4: GARANTIEN DER WETTBEWERBSTEILNEHMER – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG DES VERANSTALTERS
Der Teilnehmer garantiert, dass er der Urheber des von ihm auf der Plattform TikTok oder Instagram eingestellten Videos ist und alleiniger Inhaber der Rechte daran ist.
Der Teilnehmer garantiert weiterhin:
- dass das eingestellte Video keine Rechte Dritter, insbesondere keine geistigen Eigentumsrechte oder Bildrechte, verletzt.
- von allen Dritten, die direkt oder indirekt an der Produktion des Videos beteiligt waren oder im Video auftraten, alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt haben, die es ihnen ermöglichen, das Video im Rahmen des Wettbewerbs einzureichen.
- bei der Produktion des Videos keine gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen verletzt haben.
Die Teilnehmer unterlassen respektloses Verhalten (z. B. durch beleidigende oder beleidigende Bemerkungen) gegenüber anderen Teilnehmern und/oder AUTOhebdo und seinen Partnern. Und
Die Teilnehmer akzeptieren, dass die in den Informationssystemen von Tiktok und Instagram enthaltenen Daten bis zum Beweis des Gegenteils beweiskräftig sind.
Die Teilnehmer stimmen allen Überprüfungen ihrer Identität, ihres Alters und der Inhaberschaft ihrer Instagram- und Tiktok-Konten im Rahmen des Wettbewerbs in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu.
Das veranstaltende Unternehmen ist bestrebt, einen reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs sicherzustellen. Sollte jedoch ein technischer Fehler auf den Plattformen Instagram und Tiktok auftreten und den reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs unter Bedingungen beeinträchtigen, die außerhalb der Kontrolle des veranstaltenden Unternehmens liegen, kann dieses gegenüber den Teilnehmern nicht haftbar gemacht werden.
Artikel 5: BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VIDEOS
Teilnehmervideos müssen außerdem den folgenden Regeln entsprechen:
– Die Dauer jedes Videos beträgt maximal eine Minute mit oder ohne Hintergrundton, mit oder ohne Kommentare, mit oder ohne Untertitel;
– Zur Erstellung des Videos können alle Medien wie Smartphones, Videos, Tablets, Kameras verwendet werden;
– Nackte, pornografische Szenen, schockierende, politische, gewalttätige, vulgäre, sexuelle, sexistische, diskriminierende Bilder und Kommentare sowie jegliche Hinweise auf Trunkenheit oder Drogen führen zur Disqualifikation des Teilnehmers für das betreffende Video. Im Allgemeinen wird jedes Video, das die guten Sitten missachtet oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt, disqualifiziert und kann aufgrund der Regeln, gegen die es verstößt, strafrechtlich verfolgt werden;
– Videos, die nicht innerhalb der festgelegten Fristen des Wettbewerbs veröffentlicht werden und die sich nicht mit dem Thema der Legende befassen Alpineoder die zulässige reguläre Zeit überschreiten, werden automatisch disqualifiziert.
Schließlich wird jede Teilnahme am Wettbewerb, die die Bedingungen und Bestimmungen dieses Reglements nicht einhält, nicht berücksichtigt.
Artikel 6: BENANNUNG DER GEWINNER UND PREISE
Die Gewinnervideos werden am 22 ab 08 Uhr auf der Website AUTOhebdo.fr ausgewählt. Pro Video kann höchstens ein Preis gewonnen werden.
Zu gewinnen gibt es folgende Preise:
– 1. Preis: Zahlung des Betrags von 1.000 Euro (eintausend Euro) + ein 7-tägiger Aufenthalt (von Dienstagmorgen bis Montagabend) ab Paris, inklusive Unterkunft und Verpflegung, zur Teilnahme am 6-Stunden-Rennen von Austin, sofern eine Akkreditierung vorliegt Zugang zum Fahrerlager und zum Presseraum während der gesamten Veranstaltung, + ein einjähriges Abonnement der digitalen Version des AUTOhebdo-Magazins (Wert: 3000 €). Der Gewinner erklärt sich außerdem damit einverstanden, während des FIA-6-Stunden-Rennwochenendes Videos zur Verfügung zu stellen WEC von Austin, 27. August bis 1. September.
– 2. bis 5. Preis: Ein einjähriges Abonnement der digitalen Version des AUTOhebdo-Magazins (Wert: 100 €).
Die Gewinner müssen ihre Annahme des Preises bestätigen, indem sie innerhalb von zwei (2) Tagen nach Erhalt der ihnen zugesandten privaten Nachricht auf die vom veranstaltenden Unternehmen über die TikTok- oder Instagram-Anwendung gesendete private Nachricht antworten. Jeder Gewinner, der nicht innerhalb von zwei (2) Tagen nach dem Absenden auf die private Nachricht mit der Bekanntgabe des Gewinns antwortet, verliert seinen Preis. Der Preis wird nicht verliehen und kann in keinem Fall später eingefordert werden. Es kann an andere Teilnehmer vergeben werden. Unbrauchbare oder falsche Kontaktdaten nach der Verifizierung werden nicht berücksichtigt. Es obliegt nicht dem veranstaltenden Unternehmen, zusätzliche Nachforschungen anzustellen, um den Gewinner zu ermitteln. In diesem Fall verlieren die Gewinner den Anspruch auf ihren Preis und das veranstaltende Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, wenn es nicht möglich ist, den Gewinner zu kontaktieren.
Der Umtausch der Preise, insbesondere gegen Bargeld und/oder andere Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art, ist ausgeschlossen. Nur die Person, die über das teilnehmende TikTok-Konto oder Instagram-Konto verfügt, kann einen Preis gewinnen.
Artikel 7: GENEHMIGUNG ZUR AUSSTRAHLUNG DER VIDEOS DER TEILNEHMER
Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihr Video in den sozialen Netzwerken TikTok und Instagram von AUTOhebdo sowie auf der Website https://www.autohebdo.fr geteilt, vervielfältigt und verbreitet wird, sofern ihr Video die Erwähnung #AUTOHEBDOINSIDE und die Erwähnung enthält #ALPINE. Damit räumt jeder Teilnehmer AUTO HEBDO EDITION alle seine geistigen Eigentumsrechte an den Videos ein, insbesondere räumt er ihm das Recht zur Vervielfältigung, Darstellung und Bearbeitung unentgeltlich weltweit und für die Dauer des Wettbewerbs ein 6 (sechs) Monate nach der Schließung zur Verbreitung in den sozialen Netzwerken TikTok und Instagram sowie auf der Website der AUTO HEBDO EDITION. Der Teilnehmer gewährt AUTO HEBDO EDITION somit das Recht, die übermittelten Videos (einschließlich des Bildes des Teilnehmers und/oder des Bildes eines darin erscheinenden Dritten) ganz oder teilweise auf jedem Medium zu nutzen, zu reproduzieren, zu verbreiten in allen Formaten sowie das Recht, sie durch Einfügen der Erwähnungen der Partner der Operation zu ändern. Darüber hinaus können die Videos mit Bildunterschriften, Kommentaren und/oder Abbildungen versehen sein.
Artikel 8: ÄNDERUNGEN DES WETTBEWERBS UND DER REGELN
AUTO HEBDO EDITION behält sich das Recht vor, den Wettbewerb aufgrund von Ereignissen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, zu ändern, zu verlängern oder einfach abzusagen. Ein Schadensersatzanspruch konnte diesbezüglich nicht geltend gemacht werden. Ihre Verantwortung kann im Falle von Verbindungsschwierigkeiten unter keinen Umständen übernommen werden.
Artikel 9: ANNAHME DIESER VERORDNUNG UND DER ANHANGELEMENTE
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Anerkennung dieser Bestimmungen voraus. Jeder Verstoß gegen die Regeln führt zur Disqualifikation des Teilnehmers. Jede unrichtige oder irreführende Erklärung oder jeder Betrug führt zur Disqualifikation des Teilnehmers.
Das veranstaltende Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, wenn es aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (insbesondere im Falle höherer Gewalt), sowie aus anderen von ihm erachteten Ereignissen die Durchführung des Wettbewerbs unter den ursprünglich geplanten Bedingungen unmöglich macht teilweise oder vollständig geändert, verschoben oder abgesagt wurde.
Sofern es sich bei den Teilnehmern um Gewinner handelt, ermächtigen die Teilnehmer AUTOhebdo, ihren Vor- und Nachnamen zu Informationszwecken ohne Einschränkung oder Vorbehalt zu verwenden, ohne dass ihnen dadurch eine Vergütung, Rechte oder Vorteile über die Vergabe des Preises hinaus gewährt werden. AUTOhebdo behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, der durch sein Verhalten den reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs oder das Image von AUTOhebdo schädigen würde.
Artikel 10: SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Der Zweck dieser Klausel besteht darin, die Teilnehmer über die Bedingungen und Methoden zu informieren, unter denen das veranstaltende Unternehmen ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.
11.1 Anwendbare Vorschriften: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das veranstaltende Unternehmen unterliegt insbesondere der Europäischen Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr Daten (bekannt als „DSGVO“) und dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten in der jeweils gültigen Fassung (bekannt als „Informatik- und Freiheitsgesetz“).
Im Hinblick auf diese Datenschutzbestimmungen gilt das veranstaltende Unternehmen als Datenverantwortlicher.
11.2 Verarbeitung personenbezogener Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen: Das veranstaltende Unternehmen führt die folgenden Verarbeitungsvorgänge durch: direkte und indirekte Erhebung, Abfrage, Verwendung, Speicherung und alle anderen Vorgänge, die für seine Tätigkeit und die Organisation des Wettbewerbs unbedingt erforderlich sind.
Im Allgemeinen verpflichtet sich das veranstaltende Unternehmen, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten, die angemessen und relevant sind und sich auf das für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderliche Maß beschränken. Diese personenbezogenen Daten können direkt vom veranstaltenden Unternehmen oder indirekt über einen Dritten erhoben werden.
Zu den personenbezogenen Daten, zu deren Verarbeitung das veranstaltende Unternehmen verpflichtet sein kann, gehören beispielsweise: Name, Vorname, Telefonnummer, Instagram- und Tiktok-Konten, Anschrift und E-Mail-Adressen der Teilnehmer.
Personenbezogene Daten werden für bestimmte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet und anschließend nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise verarbeitet. Zu diesen Zwecken gehören die Organisation und Durchführung des Wettbewerbs; Überwachung der Beziehung und Verwaltung der Datenbank des organisierenden Unternehmens.
Zu den Rechtsgrundlagen der durchgeführten Verarbeitung zählen: die Organisation des Gewinnspiels, seine Durchführung und/oder sein berechtigtes Interesse an der Kommunikation mit den Teilnehmern.
11.3 Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Das veranstaltende Unternehmen verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur für den Zeitraum aufzubewahren, der für die Verarbeitung zu den oben genannten Zwecken unbedingt erforderlich ist, und in jedem Fall innerhalb der durch geltende Vorschriften und Gesetze vorgeschriebenen Grenzen.
Das organisierende Unternehmen kann jedoch bestimmte personenbezogene Daten für spätere Zeiträume aufbewahren, um verschiedenen Verpflichtungen (z. B. Buchhaltung und Steuern) und gesetzlichen Verjährungsfristen nachzukommen und auf mögliche Kommunikationsanfragen autorisierter Dritter (Steuerverwaltung, Polizei usw.) zu reagieren .).
Ebenso werden die Daten der Gewinner 6 (sechs) Monate nach Abschluss des Gewinnspiels gespeichert und in den sozialen Netzwerken Instagram und TikTok sowie auf der AUTOhebdo-Website (https://www.autohebdo.fr) veröffentlicht und Verleihung von Preisen.
11.4 Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen: Dem veranstaltenden Unternehmen anvertraute personenbezogene Daten können an Unternehmen der Gruppe, zu der sie gehören, weitergegeben werden, wenn diese Weitergabe zur Erfüllung eines der oben genannten Zwecke erforderlich ist.
Personenbezogene Daten können gegebenenfalls an Drittanbieter übermittelt werden, die an der Erbringung unserer Dienstleistungen (Organisation von Veranstaltungen, Kommunikation mit Partnern, Kundenbetreuung, Zufriedenheitsumfrage usw.) beteiligt sind. Das organisierende Unternehmen verpflichtet sich, die erhobenen personenbezogenen Daten nur an autorisierte und vertrauenswürdige Dritte weiterzugeben, die sie in seinem Namen, gemäß seinen Anweisungen und in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen verarbeiten.
Darüber hinaus können personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden, wenn das veranstaltende Unternehmen gesetzlich, aufgrund einer behördlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Anordnung dazu verpflichtet ist oder wenn die Weitergabe zum Zwecke einer Untersuchung, einer einstweiligen Verfügung oder einer gerichtlichen Anordnung erforderlich ist Verfahren, im Inland oder im Ausland.
11.5 Sicherheit personenbezogener Daten
- Vom organisierenden Unternehmen bereitgestellte Maßnahmen und Garantien: Das organisierende Unternehmen bietet ein Standardniveau an Sicherheit, um personenbezogene Daten vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung, versehentlichem Verlust, Änderung, Verbreitung oder unbefugtem Zugriff sowie vor jeder anderen Form der illegalen Verarbeitung zu schützen oder Weitergabe an Unbefugte. Darüber hinaus setzt das organisierende Unternehmen Standardmaßnahmen ein, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen.
Im Allgemeinen kann das veranstaltende Unternehmen trotz aller Sicherheitsmaßnahmen nicht garantieren, dass Mitteilungen und andere personenbezogene Daten nicht von Dritten abgefangen oder offengelegt werden.
- Verstöße gegen den Schutz personenbezogener Daten: Wenn das veranstaltende Unternehmen Kenntnis von einem Vorfall erlangt, der personenbezogene Daten betrifft (unbefugter Zugriff, Verlust, Offenlegung oder Änderung von Daten), verpflichtet es sich, die Nationale Kommission für Informatik und Freiheiten (CNIL) spätestens innerhalb von 72 Stunden zu informieren XNUMX Stunden nach seiner Entdeckung. Im Falle einer Verletzung personenbezogener Daten, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten einer betroffenen Person darstellen könnte, verpflichtet sich das veranstaltende Unternehmen, diese so schnell wie möglich und unter den vorgesehenen Bedingungen und Modalitäten zu informieren. durch die Datenschutzbestimmungen.
11.6 Rechte der betroffenen Personen: Jede betroffene Person, deren personenbezogene Daten vom veranstaltenden Unternehmen verarbeitet werden, hat die folgenden Rechte:
- Auskunftsrecht (z. B.: Überprüfen Sie die von uns gespeicherten Daten und erhalten Sie eine Kopie);
- Recht auf Berichtigung (z. B. Aktualisierung oder Berichtigung von Daten, wenn diese unvollständig oder unrichtig sind);
- Das Recht, der Erhebung und Verarbeitung aller oder eines Teils der Daten zu Zwecken der kommerziellen Akquise jederzeit zu widersprechen, einschließlich Profiling, soweit es mit einer solchen Akquise in Zusammenhang steht;
- Recht auf Einschränkung (z. B. in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen und wenn die betroffene Person die Verarbeitung bestimmter ihrer Daten in Frage stellt, kann sie verlangen, dass deren Verwendung während der Bearbeitung unseres Rechtsstreits eingeschränkt wird);
- Recht auf Portabilität (z. B. hat die betroffene Person das Recht, ihre Daten wiederherzustellen oder deren Übermittlung an Drittanbieter zu verlangen);
- Recht auf Löschung (z. B. kann die betroffene Person die dauerhafte Löschung der sie betreffenden Daten in der Datenbank verlangen);
- Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die gegenüber der betroffenen Person rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
- Datenrechtliche Leitlinien zum Verbleib der eigenen Daten nach dem Tod.
Die betroffene Person kann diese Rechte jederzeit ausüben, indem sie uns eine E-Mail-Anfrage an dpo sendet@autohebdo.fr oder per Post an AUTO HEBDO EDITION 102 avenue Edouard Vaillant – 92100 Boulogne-Billancourt. Wenn Sie nach der Kontaktaufnahme der Meinung sind, dass Ihre „Computer- und Freiheitsrechte“ nicht respektiert werden, können Sie eine Beschwerde an die CNIL, die Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten, richten.
Artikel 11: BESCHWERDEN – ANWENDBARES RECHT – STREITIGKEIT
Die alleinige Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Bestimmungen liegt bei AUTO HEBDO EDITION. Eventuelle Beschwerden müssen innerhalb von acht Tagen nach der Teilnahme am Wettbewerb per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse gesendet werden: AUTO HEBDO EDITION 102 avenue Edouard Vaillant – 92100 Boulogne-Billancourt
Der Wettbewerb unterliegt französischem Recht.