Nach 71 Jahren Wartezeit sind Rundstreckenrennen in der Schweiz wieder erlaubt.

Am Mittwoch, dem 6. Mai 2026, veröffentlichte der Bundesrat die Verordnung zur Aufhebung des Verbots von Motorsportveranstaltungen auf Rennstrecken in der Schweiz. Diese Entscheidung beendet die über sieben Jahrzehnte währende Stille im Motorsport, die durch die Tragödie der 24 Stunden von Le Mans im Jahr 1955 bedingt war.

veröffentlicht 09/05/2026 à 09:00

Zoé Ledent-Mouret

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Nach 71 Jahren Wartezeit sind Rundstreckenrennen in der Schweiz wieder erlaubt.

© Clement Luck / DPPI

Am 11. Juni 1955 in Le Mans Mercedes Pierre Leveghs Wagen zerbricht und rast in die Zuschauermenge, die sich während des Rennens am Streckenrand versammelt hat. 24 Stunden von Le MansDie Bilanz war entsetzlich: 84 Menschen starben bei dem bis heute schwersten Unglück in der Geschichte des Motorsports. Daraufhin traf die Schweiz eine radikale Entscheidung und verbot alle Rundstreckenrennen auf ihrem Territorium. Dieses Verbot blieb bis zum vergangenen Mittwoch bestehen.

Ab dem 1. Juli sind Rundstreckenrennen in der Schweiz wieder erlaubt. Der erste wichtige Schritt wurde vor über drei Jahren mit der Änderung des Bundesstraßenverkehrsgesetzes vom 17. März 2023 getan, die vom Nationalrat und dem Ständerat verabschiedet wurde. Die am Mittwoch veröffentlichte Verordnung beseitigt nun die letzten Hindernisse für die Umsetzung. „Der Bundesrat setzt außerdem das revidierte Straßenverkehrsgesetz in Kraft, das das Verbot von Autorennen auf Rennstrecken in der Schweiz aufhebt.“Dies wurde am Ende der wöchentlichen Zusammenkunft der sieben Weisen mitgeteilt.

Eine kontrollierte Rückkehr, weit entfernt von der Formel 1

Die Aufhebung des Verbots bedeutet keine Rückkehr zum Wilden Westen. Die Kantone sind weiterhin für die Erteilung der Genehmigungen und die Einhaltung der Sicherheitsstandards und Umweltauflagen zuständig. Der Weg zu dieser Entscheidung war nicht einfach: Bereits 2010 brachte ein Abgeordneter eine entsprechende Gesetzesinitiative ein, doch erst 2025 wurde eine Überarbeitung des Gesetzes ernsthaft in Erwägung gezogen.

Was die sportlichen Ambitionen des Landes betrifft, war Simone Gianini, Zentralpräsident des Schweizer Automobilclubs, bestrebt, realistische Erwartungen zu wecken: „Wir sollten nicht erwarten, dass Rennen …“ Formule 1 „wird in Zukunft hier stattfinden. Nicht etwa, weil Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor von dieser Veranstaltung ausgeschlossen würden, sondern schlichtweg, weil unser Land nach so vielen Jahren ohne permanente Rennstrecken nicht mehr über die notwendige Infrastruktur verfügt, um solche Veranstaltungen auszurichten.“

Die Wettbewerbe, die sich daraus entwickeln könnten, wären bescheidener – Tourenwagenrennen, Europameisterschaften oder Markenpokale für Elektroautos. Der Motorsport erlebte Anfang dieses Jahrhunderts mit dem Zurich E-Prix tatsächlich ein Comeback. Formel EDie Regierung genehmigte 2015 mit einer geringfügigen Gesetzesänderung tatsächlich elektrische Motorsportveranstaltungen. Dies bedeutet auch eine kleine Revolution für Schweizer Fahrer, die bisher die Grenze überqueren mussten, um auf deutschen, französischen oder italienischen Rennstrecken zu trainieren. Nach 71 Jahren Wartezeit werden die Motoren auf Schweizer Rennstrecken endlich wieder aufheulen.

LESEN SIE AUCH > Mit dem Zurich ePrix kehrt die Schweiz in den Rundstreckenrennsport zurück

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Bemerkungen

1 Kommentare)

H

Hilton Leon

09 um 05:2026 Uhr

Ich bin mir nicht so sicher: Kennen Sie Schweizer Umweltschützer?

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